Kriterienkataloge im Detail
Was genau prüfen DGNB und NaWoh? Hier finden Sie die vollständigen Kriterien — mit Anforderung, Bewertung und den nötigen Nachweisen. Quelle: die öffentlichen Original-Kataloge der Stellen.
DGNB — Kleine Wohngebäude 2024
16 Kriterien · Original-Katalog
Ökologische Qualität – Wirkungen auf globale und lokale Umwelt (ENV1)
ENV1.1 Klimaschutz und Energie (Ökobilanz)Pflicht
Was wird geprüft? Für das Haus muss eine CO2- und Energiebilanz über den gesamten Lebenszyklus (Bau, Betrieb, Rückbau) berechnet und offengelegt werden – ohne diese Offenlegung gibt es kein Zertifikat. Läuft das Haus nicht komplett klimaneutral, ist zusätzlich ein Klimaschutzfahrplan Pflicht, der zeigt, wie der Betrieb spätestens 2045 klimaneutral wird. Punkte gibt es, je weiter die CO2-Bilanz unter den Vergleichswerten liegt. Auch der Erhalt von mindestens 80 % eines Bestandsbaus bringt Punkte (Sanierung).
Wie wird bewertet? Max. 100 P. anrechenbar (Sanierung 115; inkl. Boni 130/120). CO2-Bilanz linear interpoliert: Grenzwert 2,25×Referenz = 0 P.; Referenzwert 24 kg CO2e/m²NRF·a (+Primärenergie 96 kWh) = 50 P.; Zielwert 20 kg (+64 kWh) = 60 P.; oberer Zielwert 0,5×Referenz = 80/90 P. Klimaschutzfahrplan bis 2045 = 10/5 P., bis 2030/35 = 20/10 P. Boni: klimaneutral über Lebenszyklus +10, Niedrigst-CO2-Herstellung (A1–A3 ≥50 % unter 8,4 kg CO2e/m²NRF·a) +5. Platin: Gebäude muss bei Fertigstellung netto-treibhausgasneutral betrieben werden können.
Nachweise: Ökobilanz nach QNG-Bilanzierungsregeln (EPDs nach DIN EN 15804), Ergebnisdarstellung im DGNB-Format, Flächenermittlung, Bauteilkatalog/Materialinventar, GEG-Energiebedarfsberechnung, Klimaschutzfahrplan nach DGNB-Rahmenwerk (keine CO2-Kompensationszertifikate anrechenbar).
ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt
Was wird geprüft? Beim Bauen sollen schädliche Stoffe vermieden werden, z. B. Lösungsmittel, Weichmacher, Schwermetalle, halogenierte Kältemittel und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC). Alle neu eingebauten Materialien werden anhand der DGNB-Kriterienmatrix (Anlage 1) geprüft und in Qualitätsstufen eingeordnet. Je konsequenter Schadstoffe vermieden und dokumentiert werden, desto mehr Punkte. Wer hier nicht Qualitätsstufe 3 erreicht, muss stattdessen eine Innenraumluftmessung machen (siehe SOC1.2).
Wie wird bewertet? QS1 = 10 P., QS2 = 30 P. (vereinfachte Dokumentation) bzw. 50 P. (Bauteilkatalog), QS3 = 75 P., QS4 oder QNG-Premium inkl. Baustellenkontrollen = 100 P.; die schlechteste Einzelanforderung bestimmt die Stufe. Boni bis +15, Zusatz +5 für Kühlung ohne (teil)halogenierte Kältemittel; max. 120 P. Platin: mindestens QS3.
Nachweise: Materialökologisch ergänzter Bauteilkatalog (Pflicht ab QS3), Produktdeklarationen/Nachweise je Zeile der Kriterienmatrix, Baustellenprotokolle der Materialkontrollen und Soll-Ist-Vergleich (QS3/QS4).
ENV1.3 Verantwortungsvolle Ressourcengewinnung und zirkuläres BauenPflicht
Was wird geprüft? Mindestens 50 % (nach Masse) des fest verbauten Holzes müssen aus zertifiziert nachhaltiger Forstwirtschaft stammen – ohne diesen Nachweis kein Zertifikat. Zusätzlich gelten Mindestregeln für Naturstein (Lieferkette, Anlage 1). Punkte gibt es für verantwortungsvoll gewonnene Produkte und Recycling-Material (z. B. Beton mit mind. 50 % Recyclinganteil), einen Gebäuderessourcenpass und kreislauffähige Produkte sowie für Bestandserhalt und Wiederverwendung regionaler Bauteile.
Wie wird bewertet? 100 P. regulär, bis 132 mit Boni: Ressourceneinsatz in Planung/Ausführung max. 20; verantwortungsvolle Ressourcengewinnung max. 60 (QS-abhängig, detailliertes Verfahren mit Massenermittlung: QS4 = 60, QS2 = 40; vereinfachtes Verfahren = 50); Kreislaufwirtschaft max. 40 (Ressourcenpass reduziert 12 / vollständig 20; zirkuläre Produkte max. 20); Circular-Economy- und Suffizienz-Boni (+5 Recyclingbeton, +10 Bestandserhalt u. a.).
Nachweise: Holz-Zertifikate (nachhaltige Forstwirtschaft) bzw. Herstellererklärungen, Label-/Herstellernachweise Lieferkettensorgfalt, Bauteilkatalog mit Einbauort, DGNB-Gebäuderessourcenpass, Massenermittlung beim detaillierten Verfahren.
Ökologische Qualität – Ressourceninanspruchnahme und Abfallaufkommen (ENV2)
ENV2.2 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
Was wird geprüft? Das Haus soll Trinkwasser sparen und Regen- oder Grauwasser nutzen. Punkte gibt es für Grauwasser- oder Regenwassernutzungsanlagen (WC-Spülung, Waschmaschine, Garten), für Versickerung, Verdunstung und Speicherung von Regenwasser auf dem Grundstück sowie für wassersparende Armaturen und Geräte. Alternativ kann ein rechnerischer Wassergebrauchskennwert nachgewiesen werden. Für Platin sind hier mindestens 40–45 Punkte Pflicht.
Wie wird bewertet? Punkteüberangebot, max. 100 anrechenbar (mit Boni 120): Grauwassernutzung max. 100, Regenwassernutzung max. 80, Außenanlagen/Wasserhaushalt max. 50 (Anteil eines 30-jährlichen Regenereignisses, das nicht in die Kanalisation geht), alternativ Wassergebrauchskennwert (Grenz-/Referenz-/Zielwert = 10/45/80 P.), wassersparende Produkte max. 10, Suffizienz-Boni je +5.
Nachweise: Risikobewertung und Dimensionierung nach DIN EN 16941-1/-2, Anlagen-/Ausführungsnachweise, Berechnung Wassergebrauchskennwert, Bemessung nach DIN 1986-100, Produktlabel (WELL, RAL-UZ, EU-Label).
ENV2.3 Flächeninanspruchnahme
Was wird geprüft? Sparsamer Umgang mit Grund und Boden: Am besten baut man auf bereits genutzten Flächen im Innenbereich (Baulücke, Brachfläche) statt auf der grünen Wiese und vermeidet neue Versiegelung. Auch Verzicht auf Keller, kompakte Flächennutzung (max. ca. 35 m² Wohnfläche pro Person) und Entsiegelung bringen Punkte. Ein naturnah gestaltetes Grundstück (Biotopflächenfaktor bis 0,6) wird zusätzlich belohnt.
Wie wird bewertet? Max. 100 P.: Flächeninanspruchnahme max. 65 (Sanierung) / 55 (Neubau) – unbebaute Innenentwicklungsfläche 20 P., vorgenutzte Fläche (Brownfield) 40 P., vollständige Vermeidung neuer Versiegelung 60/50 P., Verzicht auf Unterkellerung 10 P.; Versiegelungsgrad max. 35/45 – Entsiegelung um 5–20 % = 1–10 P., Biotopflächenfaktor 0–35 P. interpoliert bis Ziel-BFF 0,6. Platin: Indikator 1.3 (vorgenutzte Fläche) oder Ziel-BFF erfüllt.
Nachweise: Grundbuch-/Liegenschaftskatasterauszug zur Vornutzung, Lagepläne/Schnitte, Versiegelungsgrad-Berechnung vorher/nachher (DGNB-Tool), Biotopflächenfaktor-Berechnung, Flächenberechnungen NUF/BGF und Wohnfläche pro Person.
ENV2.4 Biodiversität am Standort
Was wird geprüft? Garten, Dach- und Fassadenbegrünung sollen Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten. Gefordert sind eine Bestandsaufnahme des Grundstücks, der Erhalt wertvoller Vegetation, ein Biodiversitätskonzept und dessen Umsetzung nach DGNB-Checkliste sowie eine ökologische Pflege (keine Pestizide/Herbizide, kein Torf). Achtung: Bei Kies- oder Schottergärten gibt es im gesamten Kriterium null Punkte.
Wie wird bewertet? Max. 100 P.: Bestandsaufnahme 10, Erhalt von über 50 % der wertvollen Vegetation 30, Biodiversitätskonzept 20, Umsetzung der Maßnahmen nach Checkliste bis 100, ökologische Pflege 5; alternativ Innovationsraum: anerkannte Biodiversitätsauszeichnung = 100 P. Platin: mind. 40 P. bei der Maßnahmen-Umsetzung.
Nachweise: Bestandsplan Flora/Fauna, Biodiversitätsstrategie, ausgefüllte DGNB-Checkliste, Außenanlagenplan, Pflegekonzept, Fotodokumentation.
Ökonomische Qualität – Lebenszykluskosten (ECO1)
ECO1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Was wird geprüft? Schon in der Planung soll durchgerechnet werden, was das Haus über 50 Jahre kostet – nicht nur der Bau, sondern auch Betrieb und Instandhaltung. Punkte gibt es für Lebenszykluskosten-Berechnungen mit mindestens zwei Varianten (z. B. Effizienzhaus-Standards, klimaneutraler Betrieb), für eine besonders gute Energie- und Klimabilanz im Betrieb (z. B. EH40 oder Effizienzklasse A) und wenn die berechneten Kosten unter den DGNB-Vergleichswerten liegen.
Wie wird bewertet? Max. 100 P.: LCC in der Planung max. 20 (Variantenrechnung 15, Ergebnisdarstellung je Wohnfläche 5); vorbildliche Energie-/Klimabilanz 5 (Neubau: GEG-§103-Innovationsklausel mit max. 0,4× THG-Referenzwert oder EH40/Klasse A; Sanierung: EH55 oder besser); Lebenszykluskosten-Benchmark max. 75 (Neubau: 3.876/3.267/2.758 EUR/m² BGF = 25/50/75 P.; Sanierung: 3.991/3.382/2.902).
Nachweise: Lebenszykluskostenberechnung nach vereinfachtem DGNB-LCC-Verfahren (KG 300/400 nach DIN 276-1, 50 Jahre), Variantenvergleiche, GEG-/Förder-Nachweise (EH-Standard, Effizienzklasse).
Ökonomische Qualität – Wertentwicklung (ECO2)
ECO2.4 Wertstabilität
Was wird geprüft? Das Haus soll langfristig seinen Wert behalten. Geprüft wird, welche Naturgefahren am Standort drohen (Sturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Hochwasser u. a.) und ob dagegen vorgebeugt wurde. Zusätzlich zählen erneuerbare Energien am Gebäude (PV-Leistung 0,06–0,08 kWp je m²), niedrige Heiztemperaturen (ideal max. 35 °C, wärmepumpentauglich) und ob sich das Haus später leicht anpassen lässt (z. B. Abtrennung einer Einliegerwohnung, zentraler Installationsschacht).
Wie wird bewertet? Max. 100 P. in zwei Blöcken: Standortbewertung max. 50 (Risikoanalyse über mind. 25 bzw. 80 Jahre, Vorbeuge-Maßnahmen max. 25, Elementarschadenversicherung, Energiepotenziale max. 25, Quartierslösung mit mind. 75 % regenerativ 2 P.); Anpassungsfähigkeit max. 50 (Konzept und Umsetzung, Heizwassertemperatur unter 50 °C bzw. max. 35 °C, Energiespeicher, passive Kühlung, digitale Verbrauchserfassung).
Nachweise: Naturgefahren-Risikoanalyse (Betrachtungszeitraum mind. 25 Jahre), Umsetzungsnachweise der Maßnahmen, Versicherungsnachweis, Anlagendaten (kWp, Systemtemperaturen), Planungskonzept zur Anpassbarkeit.
Ökonomische Qualität – Planung und Umsetzung (ECO3)
ECO3.1 Projektvorbereitung und -planungPflicht
Was wird geprüft? Vor der Planung muss ein Beratungsgespräch mit dem Bauherrn stattfinden, in dem Nachhaltigkeitsziele mit dem DGNB-Tool festgelegt werden – das ist Pflicht für das Zertifikat. Wird ein Bestandsgebäude abgerissen, muss die Notwendigkeit des Rückbaus ausdrücklich begründet werden (ebenfalls Pflicht). Punkte gibt es zusätzlich für eine Zielvereinbarung, ein Pflichtenheft, Bestandserfassung mit Schadstoff-Risikobewertung und die Verankerung der Ziele in Ausschreibung und Vergabe.
Wie wird bewertet? Max. 100 P.: Bedarfsplanung max. 50 (Beratungsgespräch = Mindestanforderung; Zielvereinbarung gestaffelt nach Relevanz-Punkten des DGNB-Tools 25/35/45; Pflichtenheft); Bestandserhalt/-nutzung max. 25 (Bestandserfassung 5, gutachterliche Risikobewertung 5, Rückbaubegründung = Mindestanforderung, Abbruch-/Rückbaukonzept, Analyse regionaler Ressourcen im 50-km-Umkreis); Ausschreibung/Vergabe max. 25 (allgemeine Vorbemerkungen 5, einzelne Leistungspositionen 20).
Nachweise: Dokumentiertes Beratungsgespräch auf Basis des DGNB-Tools ECO3.1, Zielvereinbarung, Pflichtenheft, Bestandsunterlagen, Gefahrstoff-Gutachten, Rückbaubegründung und -konzept, Ausschreibungsunterlagen.
ECO3.2 Bauprozess und ProjektübergabePflicht
Was wird geprüft? Die Baustelle soll lärm-, staub- und abfallarm ablaufen und Boden und Natur schützen; die Nachbarschaft wird informiert. Nach Fertigstellung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizung nach DIN EN 14336 Pflicht (Ausnahme: selbstregulierende Systeme) – ohne ihn kein Zertifikat. Qualitätskontrollen wie Blower-Door-Test, Thermografie oder Schallmessungen bringen Punkte, ebenso die Einweisung der Bewohner und eine vollständige digitale Gebäudeakte.
Wie wird bewertet? Max. 100 P.: Baustellenmaßnahmen max. 15 (5 Aspekte als Vertragsbestandteil), Nachbarschaftsinfo 5, Qualitätssicherung/Messungen max. 35 (Luftdichtheit gestaffelt: nL50 max. 1,5 / 1,0 / 0,6 1/h bzw. qE50 max. 2,5 / 2,0 / 1,8 m³/(h·m²); Thermografie, Schall-, Wasser-, Radon-Messungen), Inbetriebnahme/Einregulierung/Einweisung max. 15 (hydraulischer Abgleich = Mindestanforderung), Gebäudeakte max. 30 (digital, offene Datenformate).
Nachweise: Baustellenkonzept mit Firmenerklärungen und Schulungsnachweisen, Messprotokolle (Blower-Door, Thermografie, Schall, Radon), Protokoll hydraulischer Abgleich nach DIN EN 14336, Übergabe- und Funktionsprüfprotokolle, digitale Gebäudeakte gemäß Anlage 2.
Soziokulturelle und funktionale Qualität – Gesundheit, Behaglichkeit und Qualität (SOC1)
SOC1.1 Thermische QualitätPflicht
Was wird geprüft? Das Haus soll im Winter warm und im Sommer angenehm kühl bleiben. Bewertet werden die Dämmqualität der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude), Wärmebrücken, der sommerliche Wärmeschutz und passive Maßnahmen wie außenliegender Sonnenschutz oder Nachtlüftung. Bei Sanierungen ist der Nachweis des baulichen Mindestwärmeschutzes Pflicht.
Wie wird bewertet? Max. 100 P.: Transmission max. 40 (H'T max. 0,85 / 0,70 / 0,55 × Referenzgebäude; Wärmebrückenzuschlag gestaffelt bis 0,01 W/(m²K); Sonderregeln für Denkmal); sommerlicher Wärmeschutz max. 30 (Unterschreitung der gesetzlichen Mindestanforderung um 5–20 %, Untersuchung mit lokalem bzw. Zukunfts-Wetterdatensatz = 20 P.); thermische Simulation max. 10; passive Einzelmaßnahmen max. 20 (Konzept + Umsetzung).
Nachweise: GEG-/DIN-V-18599-Berechnung, Bestätigung baulicher Mindestwärmeschutz, Wärmebrückenberechnung oder Gleichwertigkeitsnachweis, Nachweis sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2, Simulationsbericht, Konzept und Fotodokumentation passiver Maßnahmen.
SOC1.2 InnenraumluftqualitätPflicht
Was wird geprüft? Die Luft in den Wohnräumen muss nachweislich gesund sein – das ist ein K.-o.-Kriterium. Entweder werden konsequent emissionsarme Produkte verbaut (Qualitätsstufe 3 im Kriterium ENV1.2 mit Baustellenkontrollen) oder es wird nach Fertigstellung eine Innenraumluftmessung durchgeführt: TVOC höchstens 3.000 µg/m³ und Formaldehyd höchstens 100 µg/m³, sonst gibt es kein Zertifikat. Zusätzlich zählen ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und Schutz vor Radon.
Wie wird bewertet? Max. 100 P. (Sanierung 105), mit Boni +5: Messung gestaffelt – TVOC max. 3000/1000/500 µg/m³ und Formaldehyd max. 100/60/30 µg/m³ = Mindestanforderung / 30 / 65 P. (Messung innerhalb 4 Wochen nach Fertigstellung; Holzbau-Ausnahmen für Terpene); Lüftungsrate max. 10 (Lüftungsstufen FL/RL/NL-IL = 0/5/10); Außenluft-Maßnahmen max. 5; Radon max. 10; Boni für CO2-Monitoring und übersteuerbare Lüftung. Platin: gemessene TVOC unter 1000 und Formaldehyd unter 60 µg/m³.
Nachweise: Innenraumluftmessung durch qualifizierte Stelle (UBA-Richtwerte, NOW/RWI), alternativ QS3-Dokumentation aus ENV1.2 inkl. Baustellenkontrollen, Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, Radon-Nachweis bzw. Ausschluss gemäß §123 StrlSchG.
SOC1.3 Akustik und Schallschutz
Was wird geprüft? Das Haus soll gut gegen Lärm geschützt sein: zwischen Wohnungen, gegen Außenlärm und gegen Geräusche der Haustechnik. Bewertet wird, ob der Schallschutz über die gesetzliche Mindestnorm (DIN 4109) hinausgeht – etwa nach DIN 4109-5 oder mit einem DEGA-Schallschutzausweis. Auch Raumakustik in großen Wohnräumen und leise Haustechnik im Freien (TA Lärm) bringen Punkte.
Wie wird bewertet? Max. 100 P.: Bauakustik max. 75 – Kategorie 1 (Ein-/Reihenhäuser): DIN 4109-1 nur Denkmal 20, DIN 4109-5 = 35, DEGA-Klasse B = 45/55; Kategorie 2 (MFH bis 5 WE): DIN 4109-5 = 25, DEGA-Klasse C = 35/45; Sanierung zusätzlich Schallschutzkonzept 10; Einzelmaßnahmen max. 20. Raumakustik max. 10. Immissionsschutz max. 15 (TA-Lärm eingehalten 5, um mind. 6 dB unterschritten 10).
Nachweise: Rechnerischer Schallschutznachweis (DIN 4109, DIN EN 12354), ggf. DEGA-Schallschutzausweis, Schallschutzkonzept bei Sanierung, Messprotokolle, Nachweis TA-Lärm-Richtwerte.
SOC1.4 Visuelle Qualität
Was wird geprüft? In den Wohnräumen soll ausreichend Tageslicht ankommen. Punkte gibt es für gute Fensterflächen (mind. 25 % der Nutzfläche), einen nachgewiesenen Tageslichtquotienten nach DIN EN 17037, ausreichende Besonnung des Wohn- oder Essraums (mindestens 1,5 bis 4 Stunden zwischen 1. Februar und 21. März) und Bewegungsmelder in Fluren, Kellern und Eingangsbereichen.
Wie wird bewertet? Max. 100 P.: Einzelmaßnahmen Tageslicht max. 30; Tageslichtquotient max. 40 (auf 50 % der Nutzfläche: D mind. 1,0 % bzw. 150 lx = 10 P., 1,5 %/250 lx = 25 P., 2,0 %/300 lx = 40 P.); Besonnung max. 20 (mind. 1,5 h = 5, 3 h = 10, 4 h = 20); Kunstlicht/Lichtsteuerung max. 10.
Nachweise: Tageslichtberechnung oder -simulation nach DIN EN 17037 bzw. DIN V 18599, Fensterflächenberechnung, Besonnungs-/Verschattungsstudie, Planunterlagen und Fotodokumentation.
Soziokulturelle und funktionale Qualität – Barrierefreiheit (SOC2)
SOC2.1 BarrierefreiheitPflicht
Was wird geprüft? Pflicht ist ein Beratungsgespräch, in dem besprochen wird, wie sich die Wohnung an spätere Lebenssituationen (Alter, Einschränkungen) anpassen lässt – ohne dieses Gespräch gibt es kein Zertifikat. Punkte gibt es für stufenlose Eingänge mit Bewegungsfläche 1,50 × 1,50 m, breite Türen (Eingang mind. 90 cm, innen mind. 80 cm), ein barrierefreies oder nachrüstbares Bad nach DIN 18040-2 und stufenlos erreichbare Etagen.
Wie wird bewertet? Max. 100 P.: Beratungsgespräch = Mindestanforderung; barrierefreier Zugang zum Gebäude max. 20 (zugleich Platin-Mindestanforderung) plus Zusatzmaßnahmen max. 15; barrierefrei nutzbare Wohnungen max. 25 (voll rollstuhlgeeignet nach DIN 18040-2 R = 25, alternativ Einzelmaßnahmen); mehrgeschossige Wohneinheiten max. 20; teils alternativ über nachweislich vorbereitete Nachrüstbarkeit.
Nachweise: Bestätigung des Beratungsgesprächs (Anlage 1), vermaßte Grundrisse mit barrierefreien Wegeketten und Bewegungsflächen, Bestätigung von Architekt oder Sachverständigem nach DIN 18040-2, Fotodokumentation.
Soziokulturelle und funktionale Qualität – Gestaltung und Funktionalität (SOC3)
SOC3.1 Architektur und FunktionalitätPflicht
Was wird geprüft? Das Haus soll gut gestaltet und praktisch sein. Pflicht: Jede Wohnung braucht einen eigenen Freibereich (Balkon, Terrasse, unbeheizter Wintergarten, mind. ca. 6 m²); bei Mehrfamilienhäusern zusätzlich gemeinschaftlich nutzbare, barrierefreie Außenflächen. Punkte gibt es außerdem für die Beauftragung von Architekten (auch für die Ausführung), Variantenentwürfe, Sichtverbindung nach draußen, Nähe zu Alltagseinrichtungen und gute Fahrradstellplätze mit Lademöglichkeit.
Wie wird bewertet? Max. 100 P. (mit Boni 115): Gestaltqualität in der Planung max. 35 (Architektenbeauftragung LPH 1-3 und 4-8, Variantenuntersuchung, Innen-/Außenraumkonzepte); Wohnqualität max. 30; Außenraumqualität max. 25 (Freibereich = Mindestanforderung, mind. 6 m² = 2 P., 10 m² +2, Besonnung mind. 1,5 h +2); Mobilität max. 10 (1 Fahrradstellplatz pro Person 4, Lastenradplatz 2, Ladesteckdose 2, Witterungs-/Diebstahlschutz 2); Innovationsraum +5; Suffizienz-Boni (Laubengang, Wäschetrocknen im Freien, Geräte-Sharing).
Nachweise: Architektenverträge (HOAI-Leistungsphasen), Variantenstudien, Grundrisse und Außenanlagenpläne mit Freibereichen, Nachweis Sichtverbindung nach DIN EN 17037, Standortuntersuchung, Pläne/Fotos der Fahrradabstellanlagen.
NaWoh 4.0 / QNG
28 Kriterien · Original-Katalog
Soziokulturelle und funktionale Qualität
1.1.1 Gemeinsame Wohnungsbereiche
Was wird geprüft? Wohn-, Koch- und Essbereich jeder Wohnung müssen alltagstauglich sein: mindestens 2,40 m Raumhöhe, ein eigener Kochbereich mit Kühlschrank, Herd, Spüle und genug Arbeitsfläche (1,2 m bis 3 Personen, 1,8 m ab 4 Personen) sowie ein Essplatz mit Tageslicht für alle Bewohner. Dazu kommen Stellplatz für die Waschmaschine, Abstellschränke innerhalb und außerhalb der Wohnung (Anzahl je Haushaltsgröße) und ausreichend Bewegungsflächen vor den Möbeln. Alles wird über möblierte Grundrisse belegt.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 13 von 14 Hauptanforderungen (1 kann durch 2 Zusatzanforderungen ersetzt werden, wenn nicht baurechtlich gefordert). Übererfüllt: +8 weitere Anforderungen. Deutlich übererfüllt: +10 weitere. Enthält 4 der 18 Flexibilitäts-Zusatzanforderungen (Sammelregel mit 1.1.2/3.1.2/4.1.1).
Nachweise: Möblierte Grundrisse aller Wohnungstypen (auch alternative Möblierung), Schnittzeichnung, Geschossgrundrisse mit Abstellräumen, Auszug Landesbauordnung, Hilfsmittel Bewegungsflächen
1.1.2 Individuelle Aufenthaltsräume
Was wird geprüft? Schlaf- und Kinderzimmer müssen mindestens 2,40 m hoch sein, Tageslicht haben und dürfen keine Durchgangszimmer sein. In jedes Zimmer müssen Bett (90x200 bzw. 2 Betten), Kleiderschrank, Arbeitstisch und Stuhl mit den vorgegebenen Bewegungsflächen passen. In Wohnungen ab 3 Zimmern ist in mindestens einem Raum zusätzlich eine Spielfläche von 2,5 m² nachzuweisen.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 4 von 5 Hauptanforderungen (1 durch 2 Zusatzanforderungen kompensierbar). Übererfüllt: +3, deutlich übererfüllt: +5 weitere Anforderungen (z. B. alternative Möblierungen als Nutzungsneutralitäts-Nachweis, Raumbreite mind. 3,40 m, zusammenschaltbare Zimmer).
Nachweise: Möblierte Grundrisse aller Wohnungstypen (inkl. Alternativmöblierung), Nordpfeil, Türdaten (Rw ≥27 dB bei Zimmern ohne Flurzugang), Hilfsmittel Bewegungsflächen
1.1.3 Sanitärbereiche
Was wird geprüft? Jede Wohnung braucht mindestens ein Bad mit WC, Waschbecken und Badewanne oder Dusche; ab 6 Bewohnern sind zwei Sanitärräume nötig. Vor den Sanitärobjekten müssen die vorgegebenen Bewegungsflächen frei bleiben. Fensterlose Bäder brauchen eine wirksame Lüftung.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 3 von 3 Hauptanforderungen. Übererfüllt: +4, deutlich übererfüllt: +6 weitere Anforderungen (z. B. getrenntes WC ab 4 Personen, spritzfeste Wandbeläge bis 2 m, rutschhemmende Böden R10/B, Bäder mit Fenster, gemeinsame Installationswände/-schächte, Dusche statt Wanne).
Nachweise: Grundrisse aller Wohnungstypen mit Sanitärobjekten, Wohnungsliste, Produktdatenblätter, Vergabe-/Liefernachweise
1.1.4 Wohnungseigener Freibereich
Was wird geprüft? Jede Wohnung bekommt einen eigenen Freibereich — Balkon, Terrasse oder Mietergarten. Er muss je nach Haushaltsgröße mindestens 3–5 m² groß und mindestens 1,45 m tief sein; alternativ wird nachgewiesen, dass Tisch und Stühle für alle Bewohner Platz finden. Begründete Ausnahmen sind bei bis zu 10 % der Wohnungen zulässig.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: Hauptanforderung 114.01 (Freibereich vorhanden) plus eine der beiden Alternativen (Mindestfläche oder Möblierbarkeit). Übererfüllt: +4, deutlich übererfüllt: +6 weitere Anforderungen (z. B. Ausrichtung West/Ost/Süd, Sichtschutz, Zugang aus 2 Zimmern, Schallschutz bei Verkehrslärm, Steckdosen z. B. für Balkon-PV, Pflanzvorrichtungen).
Nachweise: Grundrisse aller Wohnungstypen (ggf. möbliert), Wohnungsliste mit Personenzahl (PHH), Lage-/Freianlagenplan mit Orientierungen, Ansichten
1.2.1 Nachbarlich geteilte Außen- und Innenbereiche
Was wird geprüft? Auf dem Grundstück braucht es gemeinschaftlich nutzbare, gestaltete Freiflächen und einen Spielplatz für Kinder bis 7 Jahre nach Bauordnung; ist das auf dem Grundstück nicht möglich, zählt ersatzweise ein öffentlicher Spielplatz in max. 500 m Fußweg. Sitzbänke mit Blick auf die Spielenden und eine sichere Erreichbarkeit in Rufweite gehören dazu. Waschmaschinen stehen entweder gemeinschaftlich oder in jeder Wohnung.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 4 von 6 Hauptanforderungen, davon zwingend 121.03 (Spielplatz am Objekt) oder 121.06 (wohnungsnaher Ersatz-Spielplatz); 1 Hauptanforderung durch 2 Zusatzanforderungen kompensierbar. Übererfüllt: +8, deutlich übererfüllt: +12 (z. B. 6 m² Freifläche je Bewohner, naturnaher Spielplatz, Sport-/Seniorengeräte, Mietergärten, Biotopwiesen, tagesbelichtete Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume).
Nachweise: Lageplan/Freiraumplanung mit Spielplatz und Ausstattung, Sicherheitsprüfung DIN EN 1176, Wohnungsliste mit PHH, Grundrisse, Fotodokumentation
1.2.2 Mobilität und Stellplätze
Was wird geprüft? Es müssen genug Stellplätze für Autos, Fahrräder und Rollatoren/Kinderwagen vorhanden sein — nach Landesbauordnung bzw. nach NaWoh-Schlüsseln (z. B. Fahrradplätze nach Zimmerzahl, 2 m² Abstellfläche je 10 Wohnungen nahe dem Eingang). Statt eigener PKW-Plätze zählen auch Ablöse, vertraglich gesicherte Plätze in max. 300 m oder ein Mobilitätskonzept (z. B. Carsharing, autofreies Quartier). Sind mehr als 5 PKW-Stellplätze nachzuweisen, muss jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für E-Mobilität ausgestattet sein.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: E-Mobilitäts-Hauptanforderung (122.05) plus je eine der alternativen Hauptanforderungen für PKW, Fahrrad und Rollator/Kinderwagen; 1 Hauptanforderung durch 2 Zusatzanforderungen kompensierbar. Übererfüllt: +6, deutlich übererfüllt: +10 (z. B. Ladepunkte für 20 % der Stellplätze, Mieterticket ÖPNV, abschließbare Fahrrad-Einhausung, Pedelec-Lader, Bike-Sharing, getrennte Fuß-/Radwege, autofreies Grundstück).
Nachweise: Wohnungsliste, Lageplan/Grundrisse mit Stellplatznummerierung, LBO-/kommunale Vorgaben, Ablösebestätigung bzw. Verträge, Planungsdokumentation E-Leitungsinfrastruktur
1.2.3 Sicherheit
Was wird geprüft? Das Haus soll vor Einbruch schützen und ein sicheres Gefühl geben: zuverlässiges Schließ-/Öffnungssystem am Gebäude und an den Wohnungen, Türspion oder Durchsicht in den Wohnungstüren, Türsprechanlage sowie ausreichende Beleuchtung von Eingängen, Wegen, Garagen und Stellplätzen bei Dunkelheit.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 3 von 4 Hauptanforderungen (1 durch 2 Zusatzanforderungen kompensierbar). Übererfüllt: +4, deutlich übererfüllt: +6 weitere Anforderungen (z. B. einbruchhemmende EG-Fenster RC2 mit Pilzzapfen, einsehbare Wege, Polizeiberatung, belebtes Erdgeschoss, gemischte Wohnungsgrößen).
Nachweise: Vergabenachweise/Lieferscheine/Leistungsnachweise, Fassadenansicht, Fotodokumentation, Grundriss/Lageplan, ggf. Beratungsprotokoll Polizei
1.2.4 Entsorgung von Rest- und Wertstoffen
Was wird geprüft? Müll und Wertstoffe müssen sich bequem und sicher trennen lassen. Die Entsorgung ist mit dem örtlichen Entsorger abzustimmen und zu dokumentieren (Sammelsystem, Behälter, Platzbedarf). Müllräume im Gebäude müssen direkt von außen zugänglich sein bzw. Außenstandplätze höchstens 50 m vom Hauseingang liegen; der Standplatz ist gut beleuchtet und barrierefrei erreichbar.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 4 von 5 Hauptanforderungen (1 durch 2 Zusatzanforderungen kompensierbar). Übererfüllt: +5, deutlich übererfüllt: +7 weitere Anforderungen (z. B. Zugangskontrolle, Witterungs-/Sichtschutz, Reserve-Stellplatz, Abstand bei Altglas, Hausmeisterbetreuung, verursachergerechtes Wiegesystem, Bioabfall-Kompostierung).
Nachweise: Dokumentation/Vertrag mit Entsorgungsunternehmen, Lageplan/Grundriss mit Weglängen, Fotodokumentation
1.3.1 BarrierefreiheitPflicht
Was wird geprüft? Das Gebäude muss barrierefrei zugänglich sein und die Wohnungen müssen nach dem READY-Standard altersgerecht vorbereitet sein: Aufzug mindestens baulich vorbereitet (Platz, Statik), stufen- und schwellenlose Wege bis zur Wohnungstür, Haus-/Wohnungstüren mind. 90 cm, Zimmertüren mind. 80 cm breit, definierte Flurbreiten, Wende- und Bewegungsflächen sowie Treppenmaße. Bei Neubauten mit mehr als 5 Wohnungen gilt das für mindestens 80 % der Wohnungen und Gemeinschaftsflächen (7 von 8 READY-Maßnahmen 'besuchsgeeignet'). Dies ist eine der vier Besonderen QNG-Anforderungen (ANF4-WG1) — ohne sie gibt es kein QNG-Siegel.
Wie wird bewertet? 3-stufig, QNG-gekoppelt. Erfüllt = QNG-PLUS: barrierefreier Gebäudezugang (nach LBO oder Kriterienkatalog, u. a. Wege 150 cm, Rampen max. 6 %, Eingangstüren 90 cm) plus 7 von 8 READY-besuchsgeeignet-Maßnahmen für ≥80 % der Wohneinheiten. Übererfüllt = QNG-PREMIUM: barrierefreier Zugang für alle Wohneinheiten plus 7 von 8 READY-plus-Maßnahmen für alle Wohnungen (u. a. Aufzug vorhanden, Flure ≥1,20 m, Wendeflächen 1,40x1,70 m, Treppen 17/29 cm). Deutlich übererfüllt: +3 weitere Anforderungen (z. B. taktile Infos, Türantrieb, kontrastreicher Eingang).
Nachweise: Lageplan/Freiraumplanung, Grundrisse mit Bewegungsflächen und Höhenkoten, Treppenhaus-Ausschnitte, Wohnungsliste (Anteil barrierefreier WE), statische Nachweise (Aufzugsvorrüstung), Fotodokumentation; QNG-Handreichung Anhang 3.1.4 zur Anlage 3 beachten
1.4.1 Thermischer Komfort
Was wird geprüft? Die Wohnungen dürfen sich im Sommer nicht überhitzen. Der sommerliche Wärmeschutz nach GEG ist nachzuweisen — entweder über den Sonneneintragskennwert nach DIN 4108-2 oder alternativ über eine Simulationsrechnung (Übertemperaturgradstunden).
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 1 der 2 alternativen Hauptanforderungen. Übererfüllt: +2 von 6 Zusatzanforderungen, deutlich übererfüllt: +4 (z. B. Kennwert 5 % bzw. 10 % unter dem zulässigen Höchstwert, Konzept für Verdunstungs- oder passive Kühlung, nächtliche Querlüftung, außenliegender Sonnenschutz über die Pflicht hinaus).
Nachweise: Berechnung Sonneneintragskennwert bzw. Simulationsrechnung nach DIN 4108-2, Konzeptauszüge, Grundrisse, Schnitt, Fotodokumentation
1.4.2 Visueller Komfort
Was wird geprüft? Alle Wohnräume brauchen ausreichend große Fenster für Tageslicht und Durchsicht nach draußen (mindestens nach Landesbauordnung). Der Ausblick wird nach Sichtebenen bewertet (Himmel, Boden, Landschaft/Stadt — vereinfachtes Sehkegel-Verfahren nach DIN EN 17037). Zusätzlich muss jede Wohnung die Mindestzahl an Beleuchtungsanschlüssen nach DIN 18015-2 haben.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 3 von 3 Hauptanforderungen. Übererfüllt: +2 von 7 Zusatzanforderungen, deutlich übererfüllt: +4 (z. B. Tageslichtquotient im Mittel ≥0,9 %, Tageslicht in Eingangs-/Erschließungsbereichen, Fensterunterkante max. 0,95 m und Breite ≥55 % der Raumbreite, Blick ins Grüne, schaltbare Steckdosen).
Nachweise: Zeichnerisch-rechnerischer Fensterflächen-Nachweis nach LBO, Schnittzeichnungen mit Sehkegeln, ggf. Tageslichtberechnung DIN 5034, Elektroinstallationsplan je Wohnungstyp
1.4.3 Schallschutz
Was wird geprüft? Das Gebäude muss die Schallschutz-Mindestwerte der DIN 4109-1 einhalten: Luft- und Trittschall zwischen Wohnungen (z. B. Wohnungstrenndecken R'w ≥54 dB, Trittschall L'n,w ≤50 dB, Trennwände ≥53 dB), zulässige Geräuschpegel der Haustechnik und Armaturen sowie Schutz gegen Außenlärm passend zum Lärmpegelbereich des Standorts.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 3 von 3 Hauptanforderungen (DIN 4109-1). Übererfüllt: +1 von 3 Zusatzanforderungen, deutlich übererfüllt: +2 (erhöhter Schallschutz nach DIN 4109-5, z. B. Trenndecken ≥57 dB / Trittschall ≤45 dB, TGA-Geräusche ≤27 dB).
Nachweise: Schallschutznachweis nach DIN 4109 (Luft-/Trittschall, TGA-Geräusche, Armaturen, Außenlärm)
Ökologische Qualität
2.1.1 Treibhausgas und PrimärenergiePflicht
Was wird geprüft? Für das Gebäude ist eine Ökobilanz über den gesamten Lebenszyklus (Herstellung/Errichtung, Betrieb/Nutzung, Rückbau/Entsorgung) nach den QNG-LCA-Bilanzierungsregeln zu erstellen. Die Treibhausgasemissionen dürfen höchstens 24 kg CO2-Äquivalent pro m² Netto-Raumfläche und Jahr betragen, der nicht erneuerbare Primärenergiebedarf höchstens 96 kWh/m²a. Dies ist eine der vier Besonderen QNG-Anforderungen (ANF1-WG1) — ohne sie gibt es kein QNG-Siegel.
Wie wird bewertet? 2-stufig, QNG-gekoppelt. Erfüllt = QNG-PLUS: max. 24 kg CO2-Äq./m²a und max. 96 kWh/m²a. Übererfüllt = QNG-PREMIUM: max. 20 kg CO2-Äq./m²a und max. 64 kWh/m²a. Bezugsfläche: Netto-Raumfläche NRF(R) nach DIN 277. Es gilt der bei Antragstellung aktuelle QNG-Stand (dokumentiert: 07.07.2023).
Nachweise: Ökobilanzierung nach QNG-Dokument 'LCA-Bilanzregeln Wohngebäude' (Anhang 3.1.1 zur Anlage 3) mit zugelassenem bzw. von den Gütegemeinschaften validiertem Berechnungswerkzeug; Basis u. a. DIN EN 15804/15643/15978, DIN V 18599
2.1.2 Nachhaltige MaterialgewinnungPflicht
Was wird geprüft? Mindestens die Hälfte des neu verbauten Holzes (Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe, gemessen am Volumen) muss nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Als Beleg gelten PEFC-, FSC- oder gleichwertige Zertifikate; bei Mischprodukten zählt nur der zertifizierte Anteil (z. B. 70 % bei FSC-Mix). Dies ist eine der vier Besonderen QNG-Anforderungen (ANF2-WG1) — ohne sie gibt es kein QNG-Siegel.
Wie wird bewertet? 2-stufig, QNG-gekoppelt. Erfüllt = QNG-PLUS: ≥50 % zertifiziertes Holz. Übererfüllt = QNG-PREMIUM: ≥80 %. Es gilt der bei Antragstellung aktuelle QNG-Stand.
Nachweise: Liste aller Holzprodukte nach Gewerk mit Prozentanteil am Gesamtvolumen und Zertifikat, Auszüge aus Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnissen, Lieferscheine zertifizierter Hölzer
2.1.3 Flächeninanspruchnahme & -versiegelung
Was wird geprüft? Das Vorhaben darf nicht mehr Boden beanspruchen und versiegeln als zulässig: Die genehmigte Grundflächenzahl (aus B-Plan, Baugenehmigung im Innenbereich oder Einzelfallzulassung nach §30/§34/§35 BauGB) ist einzuhalten. Zusätzlich wird das Grundstück einem Flächentyp zugeordnet und der Versiegelungsgrad der unbebauten Flächen berechnet — er darf den Grenzwert des Gebietstyps (15–30 %) nicht überschreiten, sonst sind Ausgleichsmaßnahmen wie Versickerung oder Regenwasserrückhalt nötig. Unterbaute Grünflächen (z. B. über Tiefgaragen) brauchen mindestens 60 cm Vegetationsschicht, und mindestens 30 % der unbebauten Fläche bleiben nicht unterbaute Grünfläche.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 1 von 3 alternativen Hauptanforderungen zur Flächeninanspruchnahme plus 1 von 3 alternativen und 2 weitere Hauptanforderungen zur Versiegelung. Übererfüllt: +2, deutlich übererfüllt: +3 weitere Anforderungen (z. B. Flächenrecycling von Altlasten-Grundstücken, ≥50 % nicht unterbaute Grünfläche, zusätzliche Dachbegrünung, Fassadenbegrünung).
Nachweise: Auszug B-Plan bzw. Baugenehmigung, Lageplan, Flächentyp-Einstufung mit Katasterauszug (Umgriff mind. 250x250 m), Versiegelungsgrad-Berechnung mit NaWoh-Excel-Hilfsmittel, ggf. Dokumentation der Ausgleichsmaßnahmen
2.2.1 Schadstoffvermeidung in BaumaterialienPflicht
Was wird geprüft? Baustoffe, die Schadstoffe freisetzen können, sind zu vermeiden — für gesunde Innenraumluft, den Schutz der Handwerker und die spätere Kreislauffähigkeit. Der Bauherr muss alle bauausführenden Firmen vertraglich verpflichten, die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung (QNG-Anhangdokument 313 zur Anlage 3) einzuhalten, und die Firmen müssen die Erfüllung nach Fertigstellung schriftlich erklären. Dies ist eine der vier Besonderen QNG-Anforderungen (ANF3-1) — ohne sie gibt es kein QNG-Siegel.
Wie wird bewertet? 2-stufig, QNG-gekoppelt. Erfüllt = QNG-PLUS: vertragliche Verpflichtung aller Firmen plus Firmenerklärungen. Übererfüllt = QNG-PREMIUM: produktgenauer Nachweis für alle neu eingebauten Materialien und Produkte. Ausnahmen nur aus belegbaren technischen/funktionalen Gründen und nur nach Abstimmung mit NaWoh; nie aus ästhetischen Gründen. Sonderberechnungsvorschrift F-Gase beachten.
Nachweise: Firmenliste mit Leistungsbereichen, Vertragsauszüge/Qualitätssicherungsvereinbarungen, Firmenerklärungen bzw. Abnahmeprotokolle; für Premium: tabellarische Materialliste plus technische Datenblätter, Sicherheits-/Nachhaltigkeitsdatenblätter, Herstellererklärungen
2.3.1 Trinkwasserbedarf
Was wird geprüft? Der Trinkwasserverbrauch soll niedrig sein. Pflicht ist eine Berechnung des Wasserbedarfs aller Bewohner mit dem NaWoh-Excel-Hilfsmittel (auf Basis der Haushaltsgrößen). Die Sanitärausstattung muss Sparwerte einhalten: WC-Spülung max. 7,5 l mit Spartaste oder Stopp, Waschtischarmaturen max. 9 l/min, Duschen max. 15 l/min, Badewannen max. 180 l Nutzinhalt (oder kompletter Verzicht auf Wannen).
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 4 von 5 Hauptanforderungen; die Bedarfsberechnung (231.01) ist nicht ersetzbar, eine andere Hauptanforderung kann durch 2 Zusatzanforderungen kompensiert werden. Übererfüllt: +5, deutlich übererfüllt: +10 weitere Anforderungen (z. B. WC 6 l bzw. 4,5 l, Armaturen 6 l/min, Duschen 9 l/min, Thermostatfunktion, Wannen 140/120 l, Rohrnetz nach DIN 1988-300, Grau-/Regenwasser für Garten und WC-Spülung).
Nachweise: Berechnung mit Excel-Hilfsmittel Trinkwasserverbrauch, Produktdatenblätter/Lieferscheine der Armaturen und Spülkästen, ggf. Rohrnetzberechnung DIN 1988-300, Planungsauszüge Grau-/Regenwasseranlagen
2.3.2 Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit
Was wird geprüft? Für einen späteren Rückbau ist ein gebäudespezifisches Rückbau- und Recyclingkonzept zu erstellen (per Excel-Hilfsmittel): Alle Bauteile der Kostengruppe 300 mit ihren Baustoffen, Mengen und Massen, ihrer Demontier- und Trennbarkeit (günstig/mittel/ungünstig), der Zuordnung zu einem Materialkataster (15 Fraktionen wie Beton, Holz, Metall, Gips) und dem voraussichtlichen Umgang beim Rückbau nach der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Deponie).
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: die 1 Hauptanforderung (Konzept liegt vollständig vor). Übererfüllt: +3 Zusatzanforderungen, deutlich übererfüllt: +5 (z. B. ergänzende Detailzeichnungen, bewusste Materialvermeidung, wiederverwendete Bauteile aus anderen Gebäuden, öffentlicher Material-Passport z. B. auf Madaster, vertraglich gesicherte digitale Fortschreibung, ≥5 % Rückführungssysteme/rückbaufähige Produkte/Recyclingbaustoffe, Rohbau aus Bestand, modulares/serielles Bauen).
Nachweise: Ausgefülltes Excel-Hilfsmittel Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit (Daten auch aus dem Ökobilanz-Tool extrahierbar), ggf. Ausführungs-/Detailzeichnungen, Verträge, Produktdatenblätter, Erwerbsnachweise
Ökonomische Qualität
3.1.1 Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
Was wird geprüft? Dieser Steckbrief bündelt die allgemeine QNG-Anforderung 'Flexibilität und Anpassungsfähigkeit' und hat keine eigene Anforderungsliste. Die konkreten Maßnahmen stecken in den Steckbriefen 1.1.1 und 1.1.2 (Flexibilität innerhalb der Wohnung), 3.1.2 (ganzes Gebäude/Geschosse) und 4.1.1 (Planungsprozess). Von den insgesamt 18 Flexibilitäts-Zusatzanforderungen dieser vier Steckbriefe müssen übergreifend 8 erfüllt werden.
Wie wird bewertet? Keine eigene Stufenbewertung. Verbindliche Sammelregel: 8 von 18 Flexibilitäts-Zusatzanforderungen aus den Steckbriefen 1.1.1, 1.1.2, 3.1.2 und 4.1.1 sind zu erfüllen und in das Bewertungsdokument zu übertragen.
Nachweise: Übertrag der erfüllten Flexibilitäts-Zusatzanforderungen in das Bewertungsdokument (Nachweise in den jeweiligen Steckbriefen)
3.1.2 Zukunftsfähigkeit
Was wird geprüft? Das Gebäude soll klimafest und langfristig anpassbar sein. Pflicht sind drei Prüfungen: ein standortbezogener Naturgefahren-Check über die ImmoRisk-Plattform (Wintersturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Blitzschlag, Schneelast), ein Hochwasser-Check über die Portale der Bundesanstalt für Gewässerkunde bzw. der Länder und eine behördliche Auskunft, ob das Grundstück in einem Radon-Vorsorgegebiet liegt. Liegt es dort, müssen zusätzlich bauliche Maßnahmen den Radon-Zutritt verhindern oder erheblich erschweren.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 3 von 3 Hauptanforderungen zu Klimaresilienz und Radon; im Radon-Vorsorgegebiet ist die Radonschutz-Hauptanforderung zusätzlich zwingend. Übererfüllt: +2, deutlich übererfüllt: +4 weitere Anforderungen (z. B. bauliche/organisatorische/finanzielle Reaktion auf erhöhte Gefährdungen, alternative Wohnungsbelegungen, Zweitverwertung eines Geschosses, Schaltzimmer, Teil-/Zusammenlegbarkeit von Wohnungen, Erweiterbarkeit, anpassbare TGA-Schächte, Nachrüstkonzept Wärmeerzeugung). Enthält Flexibilitäts-Zusatzanforderungen der 8-von-18-Sammelregel.
Nachweise: ImmoRisk-Steckbrief, Screenshot Hochwasser-Webportal, behördlicher Radon-Nachweis bzw. Vorsorgegebiets-Karte, Dokumentation der Maßnahmen, Grundrisse mit Alternativbelegungen (Roteintrag), statische Nachweise
3.2.1 Flächeneffizienz
Was wird geprüft? Die Grundrisse sollen flächensparend sein, ohne Wohnqualität zu opfern: Das Verhältnis von Nutzfläche (NUF) zu Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277 muss mindestens 0,6 betragen. Eine höchste Stufe gibt es bewusst nicht, weil zu knappe Verkehrsflächen Barrierefreiheit und nachbarschaftlicher Begegnung schaden würden. Bei Zielkonflikten aus besonderen Nutzeranforderungen sind begründete Abweichungen zulässig.
Wie wird bewertet? Erfüllt: Flächeneffizienzkennwert NUF/BGF ≥0,6. Übererfüllt: ≥0,7. Eine Stufe 'deutlich übererfüllt' ist bewusst nicht vorgesehen.
Nachweise: Alle Grundrisse mit NUF- und BGF-Eintragungen, Kennwert-Berechnung (Division NUF durch BGF)
3.3.1 Lebenszykluskosten
Was wird geprüft? Für das Gebäude ist eine Lebenszykluskosten-Berechnung (LCC) zu erstellen: ausgewählte Baukosten (Kostengruppen 300/400 nach DIN 276) plus Nutzungskosten nach DIN 18960 — Wasser/Abwasser, Energie, Reinigung, Wartung/Inspektion und Instandsetzung/Ersatzinvestitionen. Gerechnet wird als Barwert über 50 Jahre mit vorgegebenen Preissteigerungsraten (2 % Bau/Dienstleistung/Wasser, 2,5 % Energie) und 3,5 % Diskontierungszins, bezogen auf den m² Brutto-Grundfläche. So werden die echten Kosten des Hauses über die Errichtung hinaus transparent.
Wie wird bewertet? Erfüllt: LCC-Berechnung nach der im Steckbrief beschriebenen Methode liegt vor. Übererfüllt: zusätzlich Vergleich von zwei Varianten (gekoppelt an die Ökobilanz-Varianten aus 2.1.1, je mind. 2 getauschte Herstellungs- und Nutzungskostenpositionen) mit Auswertung. Eine Stufe 'deutlich übererfüllt' ist nicht definiert.
Nachweise: Lebenszykluskostenberechnung nach Steckbrief-Methode (LCC-Tool oder LCC-Funktion eines zugelassenen LCA-Werkzeugs; das angekündigte NaWoh-Excel-Hilfsmittel war laut Steckbrief noch in Erarbeitung), ggf. Variantenauswertung
3.3.2 Investitionskosten / Marktwert
Was wird geprüft? Das Projekt soll sein Geld wert sein: Die gesamten Investitionskosten (Grundstück plus alle Baukosten nach DIN 276, brutto, auf Basis der Kostenfeststellung) werden dem Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie bei Inbetriebnahme gegenübergestellt. Die Investitionskosten dürfen höchstens 20 % über dem Verkehrswert liegen. Der Verkehrswert wird per Ertragswertverfahren nach ImmoWertV, DCF-Verfahren oder vereinfachter Maklermethode (Jahresnettomiete x lokaler Mietenmultiplikator) ermittelt; Fördermittel und Mietpreisbindungen werden barwertig berücksichtigt.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: Verhältnis Investitionskosten/Verkehrswert ≤1,2. Übererfüllt: ≤1,1. Deutlich übererfüllt: ≤1,0 (Verkehrswert erreicht oder übersteigt die Investitionskosten).
Nachweise: Kostenfeststellung (bzw. Kostenanschlag) nach DIN 276 inkl. Grundstück, Verkehrswertermittlung mit Angaben zu Verfahren, Qualifikation des Ermittlers und Eingangsgrößen (Gutachten oder Eigenberechnung des Wohnungsunternehmens zulässig)
Prozessqualität
4.1.1 Qualität der Projektvorbereitung
Was wird geprüft? Vor Planungsbeginn müssen die Grundlagen stehen: Alle wichtigen Projekt-, Standort- und Genehmigungsunterlagen (Beteiligte, Zeitrahmen, Raumprogramm, städtebauliche Kennwerte, Behördengespräche) sind strukturiert zusammenzustellen. Ein Wohnungsspiegel mit Wohnungstypen und Haushaltsgrößen wird als Planungsgrundlage festgelegt, und für im Pre-Check noch offene Nachhaltigkeitskriterien werden Zielvereinbarungen getroffen. Bewertet wird nur, dass diese Abstimmungen stattfanden — nicht ihre spätere Umsetzung.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 3 von 3 Hauptanforderungen (Unterlagen, Pre-Check-Zielvereinbarungen, Wohnungsspiegel). Übererfüllt: +4 Zusatzanforderungen, deutlich übererfüllt: +6 (z. B. Machbarkeitsstudien, Nachhaltigkeits-Workshop der Planer, integrale Konzepte zu Energie/Wärme, Rückbau/Recycling, Regenwasser, bezahlbarem Wohnen, soziale Durchmischung, Quartierskonzepte, zumietbare Räume, Nutzerbeteiligung, Flexibilitätskonzept). Enthält Flexibilitäts-Zusatzanforderungen der 8-von-18-Sammelregel.
Nachweise: Checklisten zu Unterlagen, eingereichter Pre-Check, Wohnungsspiegel, Konzeptauszüge mit Handlungsempfehlungen, Bestätigungen der Planungsverantwortlichen, ggf. Dokumentation der Nutzerbeteiligung
4.1.2 Qualitätskontrolle der Bauausführung
Was wird geprüft? Nach dem Bau wird geprüft, ob die geplante Qualität wirklich erreicht wurde: Mindestens eine Messung ist durchzuführen — Luftdichtheit des Gebäudes (Blower-Door), Luftschall-, Trittschall-, Thermografie- oder Schadstoffmessung. Zusätzlich muss eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung stattfinden, um Ansprüche gegenüber den Baufirmen geltend machen zu können. Bewertet wird der Umfang der Qualitätssicherung, nicht die Messwerte selbst.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 2 von 2 Hauptanforderungen (1 Messung + Mängelbegehung). Übererfüllt: +3 Zusatzanforderungen, deutlich übererfüllt: +5 (Zusatz: Luftdichtheitsmessung kombiniert mit Luftschall-, Trittschall-, Thermografie- oder Schadstoffmessung; vertraglich gesicherte Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist).
Nachweise: Dokumentation der Messergebnisse (Luftdichtheit, Schall, Thermografie, Schadstoffe), Begehungsprotokoll mit verorteten Mängeln und benannten Firmen, Vertrag zur Mängelverfolgung
4.3.1 Voraussetzungen für Bewirtschaftung
Was wird geprüft? Damit das Haus später gut betrieben werden kann, sind vier Dinge zu erstellen: eine Objektdokumentation (Pläne und Berechnungen im tatsächlich gebauten Zustand, aktueller Energieausweis, eingesetzte Bauprodukte mit Sicherheitsdatenblättern), ein Wartungs- und Instandhaltungsplan für die Gemeinschaftsbereiche, ein Messkonzept für Energie und Medien (Wärme, Strom, Wasser, Luft, Gas) mit zugelassenen, regelmäßig geprüften Zählern sowie ein Mieterhandbuch mit Pflege-, Bedien-, Energiespar-, Mülltrennungs- und Notfallinformationen.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 4 von 4 Hauptanforderungen. Übererfüllt: +5 Zusatzanforderungen, deutlich übererfüllt: +7 (z. B. Inventarverzeichnis, vertraglich gesicherte lebenszyklusbegleitende digitale Fortschreibung, voll strukturierte Objektdokumentation, zielgruppenspezifische Wartungsanleitungen, Wartungsverträge mit Fachfirmen, Einweisung des Betriebspersonals, digitales Verbrauchsmonitoring, Reinigungsplan, Mieter-App, Übergabe-Begehungsprotokoll für Neumieter, mehrsprachige Unterlagen).
Nachweise: Bestätigung des Bauherrn zur Objektdokumentation, Auszüge Wartungs-/Instandhaltungsplan, Messkonzept mit Vertrag, Mieterhandbuch/Informationspaket, ggf. Wartungsverträge, Einweisungsprotokolle, Reinigungsplan-Muster, App-Link
Prozessqualität (nur bei Komplettmodernisierung)
4.2.1 Bestandsanalyse
Was wird geprüft? Vor einer Komplettmodernisierung muss der Bestand gründlich untersucht werden: aktuelle geprüfte Bestandspläne oder ein neues (CAD-)Aufmaß, Bestandsaufnahmen zu Baukonstruktion/Baustoffen, Haustechnik, Bau- und Nutzungsgeschichte und Umwelteinwirkungen (z. B. Hochwasser, Hitze) sowie Baudiagnosen zu Tragwerk, energetischer Qualität, Schadstoffen (z. B. Asbest, PCB, PAK) und Feuchte-/Salzbelastung. Alle Ergebnisse sind den Planern zu übergeben. Gilt nur bei Komplettmodernisierungen in Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 1 der 2 alternativen Plan-Hauptanforderungen (geprüfte Bestandspläne oder CAD-Aufmaß) plus 9 weitere Hauptanforderungen — oder je eine verbindliche Bestätigung des Projektverantwortlichen, warum eine Untersuchung am konkreten Projekt nicht erforderlich ist; 1 Hauptanforderung durch 2 Zusatzanforderungen kompensierbar. Übererfüllt: +5, deutlich übererfüllt: +8 (z. B. CAD-Nachzeichnung, Detailaufmaß 1:10–1:25, verformungsgetreues Aufmaß, Restnutzungsdauer der Haustechnik, statische Nachrechnung, energetischer Variantenvergleich, quantitative Salzanalyse).
Nachweise: Plansatz bzw. CAD-Aufmaß mit Leistungsnachweis, Dokumentationen der Bestandsaufnahmen und Baudiagnosen (Tragwerk, Energie gemäß GEG, Schadstoffe mit Sanierungsempfehlung, Feuchte/Salz), Bestätigung der Übergabe an die Planer
4.2.2 Rückbaumaßnahme
Was wird geprüft? Für Entkernung und Teilrückbau bei einer Komplettmodernisierung braucht es ein Rückbaukonzept — entweder nach den behördlichen Vorgaben am Standort oder mit getrennter Bauteilerfassung, Vorrang für Wiederverwendung und Recycling und Identifikation schadstoffhaltiger Materialien. Dazu kommen u. a.: die Ergebnisse der Bestandsanalyse als Grundlage, Abfallrecht in den Vergabeunterlagen, Entsorgungsnachweise, Bauzeitenplan, Angaben zu Logistik/Entsorgungsanlagen, Information der betroffenen Nachbarn sowie Boden- und Staubschutz auf der Baustelle. Gilt nur bei Komplettmodernisierungen in Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten.
Wie wird bewertet? 3-stufig. Erfüllt: 1 der 2 alternativen Rückbaukonzept-Hauptanforderungen (422.03 oder 422.04) plus 7 weitere Hauptanforderungen — oder je eine verbindliche Begründung, warum am Projekt nicht erforderlich. Übererfüllt: +3, deutlich übererfüllt: +6 weitere Anforderungen (z. B. detailliertes Rückbaukonzept mit Abfallartenkatalog und Massen, Kontrolle jeder Container-Abfalltrennung, Bodenschutz-Kontrollnachweise, Erschütterungsprognose und Beweissicherung nach DIN 4150, Erschütterungsmonitoring).
Nachweise: Rückbaukonzept, Vergabeunterlagen-Auszüge, Entsorgungsnachweise, Bauzeitenplan, Liste der Entsorgungs-/Wiederverwertungsanlagen, Nachbar-Informationsschreiben, Bestätigungen zu Boden-/Staubschutz, ggf. DIN-4150-Nachweise
Stand: Juli 2026. Angaben aus den öffentlichen Katalogen der Stellen — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Originalfassung.