Die zwei Ebenen: bundesweite Pflichten und Stellen-Regeln
Ob Sie ein QNG-Siegel bekommen, entscheidet sich auf zwei Ebenen – und beide müssen stimmen. Ebene 1 sind die bundesweiten Muss-Anforderungen aus dem QNG-Handbuch (Anlage 3). Sie gelten für jede Zertifizierungsstelle gleich. Verfehlen Sie hier eine Grenze, gibt es bei keiner Stelle ein Siegel. Ebene 2 sind die zusätzlichen K.-o.-Regeln der einzelnen Zertifizierungsstellen (BiRN, DGNB, NaWoh). Jede Stelle hat ihr eigenes Bewertungssystem – und darin eigene Bestehensgrenzen, die zusätzlich zu Ebene 1 erfüllt sein müssen. Die folgenden Abschnitte gehen jeden harten Ausschlussgrund einzeln durch. Alle Angaben sind mit offiziellen Primärquellen belegt (qng.info, bau-irn.com, dgnb.de, nawoh.de), Stand Juli 2026.
K.-o. Nummer 1: Ökobilanz-Grenzwerte gerissen
Das ist das wichtigste Ausschlusskriterium. Über den gesamten Lebenszyklus (50 Jahre) dürfen zwei Werte nicht überschritten werden – und beide müssen gleichzeitig eingehalten sein: • CO₂: höchstens 24 kg CO₂-Äquivalente pro m² und Jahr (QNG-PLUS) bzw. 20 kg (PREMIUM) • nicht erneuerbare Primärenergie: höchstens 96 kWh pro m² und Jahr (PLUS) bzw. 64 kWh (PREMIUM) Bezugsfläche ist die Netto-Raumfläche (NRF) nach DIN 277. Reißt auch nur einer der beiden Werte, gibt es kein Siegel – egal, wie gut der Rest des Gebäudes ist. Die Ökobilanz kann der Bauherr nicht selbst rechnen; das macht der Auditor mit zugelassenen Werkzeugen. Die größten Hebel, um die Grenzwerte zu schaffen, sind Holzbau statt reinem Massivbau, eine Wärmepumpe statt fossiler Heizung, Photovoltaik und ein kompakter Baukörper. Quelle: qng.info Handbuch Anlage 3 (ANF1-WG2), Stand Juli 2026 (belegt).
K.-o. Nummer 2: Holz, Schadstoffe und Barrierefreiheit
Drei weitere Pflicht-Anforderungen der Anlage 3 sind harte Ausschlussgründe: Zu wenig zertifiziertes Holz: Mindestens 50 % (PLUS) bzw. 80 % (PREMIUM) der neu eingebauten Hölzer müssen FSC- oder PEFC-zertifiziert sein (fest verbaute Holzelemente der Kostengruppen 320–360). Fehlen die Herkunftsnachweise, fehlt eine QNG-Pflicht – und damit das Siegel. Schadstoffvermeidung nicht gesichert: Die ausführenden Firmen müssen vertraglich auf den QNG-Anforderungskatalog 313 verpflichtet werden (PLUS). Für PREMIUM müssen alle Materialien produktbezogen nachgewiesen werden. Das gilt auch für Wärmepumpen und Kältemittel. Ohne diese Absicherung wird das Siegel nicht erteilt. Barrierefreiheit „ready“ fehlt: Bei Neubau mit mehr als 5 Wohneinheiten müssen mindestens 80 % der Wohnungen den Standard „ready besuchsgeeignet“ erfüllen (PLUS) bzw. alle den Standard „ready plus“ inklusive echtem Aufzug (PREMIUM). Wichtig: Bei Einfamilienhäusern und kleinen Gebäuden bis 5 Wohneinheiten ist das kein Ausschluss. Quelle: qng.info Anlage 3 / Anlage 3.3, Stand Juli 2026 (belegt).
K.-o. Nummer 3: Falscher Gebäudetyp – gar kein QNG-Fall
Nicht jedes Bauvorhaben fällt überhaupt in den Anwendungsbereich des QNG. Das QNG für Wohngebäude (Variante WG23) gibt es nur für zwei Fälle: • Neubau (ein Abriss mit Ersatzneubau zählt ebenfalls als Neubau), oder • Komplettmodernisierung – also mit weitgehendem Erhalt der Rohbausubstanz. Eine normale Sanierung unterhalb einer Komplettmodernisierung, ein einfacher Umbau oder eine Einzelmaßnahme fallen nicht darunter. Für sie gibt es kein QNG – nicht weil etwas verfehlt wurde, sondern weil es dafür schlicht keinen Siegelweg gibt. Hinzu kommt die Wahl der passenden Zertifizierungsstelle je nach Wohneinheiten-Zahl (WE): NaWoh gilt nur ab 3 WE und schließt Ein- und Zweifamilienhäuser aus. Das günstige DGNB-System „Kleine Wohngebäude 2024“ gilt nur bis 12 WE. Wer die falsche Stelle oder das falsche System wählt, bekommt dort kein gültiges Zertifikat. Quelle: qng.info FAQ 3.7 / Anlage 1, dgnb.de, nawoh.de, Stand Juli 2026 (belegt).
K.-o. Nummer 4: Die eigenen Hürden der Zertifizierungsstellen
Zusätzlich zu den bundesweiten Pflichten hat jede Stelle eigene Bestehensregeln. Die harten K.-o.-Punkte je Stelle: BiRN (BNK/BNG): Jedes der 19 Bewertungskriterien muss mindestens 1 Punkt erreichen – eine einzige 0 lässt sich nicht ausgleichen. Zusätzlich muss der Gesamterfüllungsgrad mindestens 50 % betragen. Die Kriterien 1.1.1, 3.1.1, 3.1.2 und 3.3.1 sind QNG-Pflicht (ab mehr als 5 WE kommt 1.7.1 Barrierefreiheit dazu). DGNB: Beim großen System „Gebäude Neubau“ ist mindestens DGNB Silber (Gesamterfüllungsgrad ≥ 50 %) Voraussetzung. Außerdem muss jedes der drei Themenfelder (Ökologie, Ökonomie, Soziokulturelle Qualität) einzeln einen Mindestwert erreichen (für Silber mindestens 35 % je Feld) – ein starkes Feld kann ein schwaches nicht ausgleichen. Im System „Kleine Wohngebäude 2024“ ist die offengelegte Ökobilanz Mindestanforderung. NaWoh: NaWoh kennt keine Punkte und keine Verrechnung. Jeder einzelne Kriteriensteckbrief muss „erfüllt“ sein – eine einzige Nichterfüllung verhindert das Siegel komplett. Außerdem ist der Pre-Check über den Nachhaltigkeitskoordinator in der Planungsphase Pflicht; ohne ihn läuft das QNG-Verfahren gar nicht erst an. Quelle: bau-irn.com, dgnb.de, nawoh.de, Stand Juli 2026 (belegt).
K.-o. für die Förderung: unter QNG-PLUS und ohne Siegelmeldung
Zwei Punkte betreffen nicht das Siegel selbst, sondern Ihr eigentliches Ziel – die Förderung und die Nutzbarkeit des Siegels. Für die KfW-Förderung reicht nur mindestens QNG-PLUS: Wer die KfW-Förderung „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ (Programm 297/298, bis 150.000 € Kredit je Wohnung) will, braucht mindestens QNG-PLUS – zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Standard. Ein Gebäude, das die PLUS-Grenzwerte nicht schafft, bekommt den QNG-Förderbonus nicht. Ob PLUS oder PREMIUM erreicht wird, ändert die Förderhöhe dagegen nicht. Ohne Siegelmeldung keine gültige Registrierungsnummer: Ganz am Ende meldet die Zertifizierungsstelle die Siegelvergabe an das BBSR und erhält eine Registrierungsnummer. Erst damit ist das Siegel gebäudebezogen führbar – und nur damit ist es als KfW-Nachweis brauchbar. Fehlt diese Nummer, ist das Siegel praktisch nicht nutzbar. Quelle: kfw.de (297/298), qng.info FAQ Kap. 12, Stand Juli 2026 (belegt).
Ehrliche Checkliste: Ist mein Projekt überhaupt QNG-fähig?
Prüfen Sie sich selbst durch. Jede Zeile mit „Nein“ ist ein möglicher Ausschluss: • Ist es ein Neubau oder eine Komplettmodernisierung? (Sonst gar kein QNG-Fall.) • Schafft die Ökobilanz beide Grenzwerte gleichzeitig – CO₂ und Primärenergie? (Der wichtigste K.-o.-Punkt.) • Sind mindestens 50 % des neu verbauten Holzes FSC-/PEFC-zertifiziert und die Nachweise vorhanden? • Werden die ausführenden Firmen vertraglich auf den Schadstoff-Katalog 313 verpflichtet? • Nur ab 6 Wohneinheiten: Erfüllen mindestens 80 % der Wohnungen den „ready“-Standard? • Passt die gewählte Zertifizierungsstelle zur Wohneinheiten-Zahl (z. B. NaWoh erst ab 3 WE, DGNB „Kleine Wohngebäude“ bis 12 WE)? • Erreicht das Projekt die Bestehensgrenze der Stelle (BiRN ≥ 50 % und jedes Kriterium ≥ 1 Punkt; DGNB mindestens Silber; NaWoh jeder Steckbrief „erfüllt“)? • Ist mindestens QNG-PLUS geplant, wenn Sie die KfW-Förderung wollen? Wichtig zur Einordnung: Diese Seite ist eine unabhängige Erklärung und kein offizielles Angebot des Bundes. Die verbindliche Bewertung nimmt immer eine akkreditierte Zertifizierungsstelle über ihren Auditor vor. Ein früher Pre-Check des Auditors ist der sicherste Weg, Ausschlüsse rechtzeitig zu erkennen.
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